Der
Rat der Stadt Lüchow (W.) hat in seiner Sitzung am 29. August 2005 die
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“
beschlossen. Durch diese Änderung soll Einzelhandel mit Lebensmitteln und
anderen, innenstadtrelevanten Sortimenten in den verbleibenden Industrie- und
Gewerbeflächen ausgeschlossen werden.
Die
vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte durch
Schreiben vom 07. September 2005 mit Frist bis zum 12. Oktober 2005.
In
diesem Verfahrensschritt hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme
abgegeben, aufgrund derer einige redaktionelle Änderungen in der Satzung und
der Begründung vorzunehmen waren.
Die
öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes erfolgte vom 21. November bis zum
20. Dezember 2005. Während der Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
a)
Über die Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg wird wie folgt ent-
schieden:
Den Anregungen wird gefolgt. Es werden die
vorgeschlagenen redaktionellen
Änderungen in der Änderungssatzung und der
Begründung vorgenommen.
b)
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“
wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung
beschlossen mit der Begründung und
dem Umweltbericht.
Die
Planänderung wurde von der Verwaltung erstellt.
Die
Planung hat keine finanziellen Auswirkungen.