Betreff
Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
Vorlage
061/2009 SG
Aktenzeichen
102004/0-5SG
Art
Sitzungsvorlage SG

 

Gemäß § 10, Absatz 2 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg Gesetz) gelten u. a. die Verwaltungskostensatzungen der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow in ihren bisherigen räumlichen Geltungsbereichen bis zum 31. Oktober 2009 als Recht der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) weiter, soweit sie nicht vorher aufgehoben werden.

 

Aufgrund der vorgenannten Vorschrift ist es erforderlich, die bisherigen Verwaltungskostensatzungen durch eine neue, auf die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) angepasste Verwaltungskostensatzung zu ersetzen.

 

Der Entwurf einer neuen Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung), mit dazugehörigem Kostentarif ist in der Anlage beigefügt.

Dieser Entwurf entspricht der Mustersatzung des Nds. Innenministeriums, sowie den Verwaltungskostensatzungen der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow.

 

Für den dazugehörigen Kostentarif wurden weitestgehend die Beträge der bisherigen Verwaltungskostensatzungen zu Grunde gelegt.

 

 


Es werden Veröffentlichungskosten in Höhe von ca. 500 € entstehen.


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die im Entwurf vorliegende Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) zu erlassen.