Die
Firma Steinicke, Haus der Hochlandgewürze, im Ortsteil Seerau in der Lucie,
beabsichtigt, sich zu erweitern. In der letzten Baugenehmigung für die Firma
vom 02. September 2005 hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg darauf hingewiesen,
dass für alle weiteren Entwicklungsmöglichkeiten des Betriebes zuvor ein
Bauleitplanungskonzept zu erstellen ist.
Da
das Verfahren zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung, einschließlich
der vom Landkreis Lüchow-Dannenberg geforderten Gutachten zum Geruch und zum
Schall, ca. 6 Monate in Anspruch nehmen wird und eventuell vorweg
Baugenehmigungen erforderlich werden, wird vorgeschlagen, einen
Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
Ein
Bebauungsplan wird von der Stadt Lüchow (Wendland) im Parallelverfahren
aufgestellt.
Die
Kosten für Planung, Bekanntmachung und Gutachten (anteilig) werden ca. 13.000 €
betragen. Mit der Firma Steinicke werden Verhandlungen über eine
Kostenübernahme geführt.
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow beschließt, den Flächennutzungsplan in der Stadt
Lüchow (Wendland), im Ortsteil Seerau in der Lucie, für den Bereich der Firma
Steinicke, Haus der Hochlandgewürze, zu ändern.