Grundlage
für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 11 EigBetrVO sowie §
8 Abs. 1 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß § 4 Abs. 4
der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für jedes Geschäftsjahr durch den
vorbereitenden Beschluss des Werksausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht lt.
§ 11 Abs. 1 der EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der
Stellenübersicht.
Der
Erfolgsplan 2010 weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Den Aufwendungen in
Höhe von 1.355.080,00 € stehen Erträge in gleicher Höhe gegenüber. Das
Gesamtvolumen des Erfolgsplans ist im Vergleich zu den Ansätzen des Nachtrags
2009 nur geringfügig gesunken. Die rückläufigen sonstigen betrieblichen Erträge
und die im Vergleich zu 2009 höheren Ansätze für Materialaufwendungen wurden
durch die geringeren Personalaufwendungen und Abschreibungen kompensiert. (Eine
Gegenüberstellung der Ansätze 2009 und 2010 einschließlich des Ist-Zustandes
per 30. September 2009 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als
Anlage beigefügt.)
Zur Finanzierung der
Investitionen, der Entnahmen aus den Sonderposten und der Tilgung stehen die
geplanten Abschreibungen über 95.110,00 € zur Verfügung. Der verbleibende
Finanzierungsbedarf in Höhe von 48.670,00 € kann durch den Abbau der in
Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.
Im Stellenplan 2010
sind im Vergleich zum Vorjahr eine Stelle weniger vorgesehen, da ein
Mitarbeiter nach Vollendung seiner Altersteilzeit in den Ruhestand gegangen ist.
Siehe Sachverhalt
Der
Werksausschuss beschließt, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des „Kommunal-Service
Lüchow“ für das Geschäftsjahr 2010 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.