Betreff
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
089/2009 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Aufgrund § 1 Absatz 1, Satz 1, des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz) wurden die Samtgemeinden Clenze und Lüchow zu der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit Sitz in Lüchow (Wendland) zusammengeschlossen.

 

Gemäß § 10 Absatz 2 „Lüchow-Dannenberg-Gesetz“ gelten die Rechtsvorschriften der bisherigen Samtgemeinden Clenze und Lüchow mit Ausnahme der Hauptsatzungen in ihrem bisherigen räumlichen Geltungsbereich als Recht der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) fort, soweit im Gesetz nachfolgend nicht anders geregelt. Die nach dem Gesetz fortgeltenden Rechtsvorschriften gelten längstens bis zum 31. Oktober 2009, soweit sie nicht vorher aufgehoben werden.

 

In einem Rundschreiben vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) wird darauf hingewiesen, dass nach dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vom 25. März 2004 fest steht, dass die Gemeinden für die Festsetzung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften Satzungen erlassen müssen und dass es zwingend erforderlich ist, eine monatliche Nutzungsentschädigung festzulegen.

 

Der jetzt vorgelegte Satzungsentwurf ist an die derzeitige Rechtslage und Rechtssprechung angepasst worden.

 

Für die Nutzungsgebühren wurde als Grundlage der Mietspiegel des Landkreises Lüchow-Dannenberg und für die Nebenkosten der durchschnittliche Verbrauch pro Raum und Person berechnet.