Die Bestandsaufnahme
und Bedarfsplanung des Landkreises Lüchow-Dannenberg sieht für den Bereich
Lüchow und Umgebung die Schaffung von 2 Krippengruppen vor. Planerisch würden
zwei zusätzliche Krippengruppen eine U3-Versorgungsquote von gut 14,6 % im o.g.
Planungsbereich bedeuten. Die Nachfrage im Raum Lüchow ist eindeutig vorhanden.
Im Kreisgebiet ist laut „Bedarfsplanung für den Ausbau…für Kinder unter drei
Jahren“ eine Quote von 19,7 % für 2009 angestrebt worden. Diese Quote wird erst
mit der Umsetzung aller bisherigen Planungen knapp erreicht. U3-Angebote gibt
es in Lüchow in der Wiegestube (Waldorf Kindergarten) und in der Ev. Krippe in
Lüchow. Die Schaffung einer 15:5-Gruppe in Woltersdorf ist beschlossen und seit
einigen Tagen realisiert. Neben den zwei Krippengruppen ist ebenfalls angedacht,
eine Kindergartengruppe mit einzurichten
(abhängig von der Wahl des Betreibers). Diese Kindergartengruppe verbessert das
Kiga-Vormittagsangebot bzw. ermöglicht ggf. die Verlagerung einer solchen
vorhandenen Gruppe, um die räumliche Enge im DRK-Kiga an der Amtsfreiheit in
Lüchow aufzulösen. Diese
Kindergartengruppe ist also insbesondere relevant zur Klärung, welcher Träger
die geplante Einrichtung betreiben soll.
Es gibt zwei
Anbieter/Antragsteller, die die fehlenden Krippengruppen schaffen möchten.
Diese Anbieter haben sich in der Jugendhilfeplanungsgruppe des Landkreises
Lüchow-Dannenberg - in Anwesenheit einer Vertreterin der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) - vorgestellt. Beide Konzepte werden in der jetzigen Form als nicht
schlüssig eingestuft.
Nach mehreren Gesprächen in
der o.a. Angelegenheit mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg gibt es den Vorschlag, dass die Stadt Lüchow
(Wendland) als Bauherr auftritt. Das Land gewährt auf der
Grundlage der zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung
über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013
Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder
unter drei Jahren nach Maßgabe der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung und
der VV/VV-Gk zu § 44 LHO. Für einen Neubau in der angedachten Größe ist mit Landesmitteln in Höhe von bis zu ca.
400.000,00 € zu rechnen. Die Zins- und Tilgungsleistungen für den benötigten
Restbetrag und auch für eine voraussichtlich notwendige Zwischenfinanzierung,
solange die RIK-Mittel noch nicht geflossen sind, müssten über ein Darlehen
finanziert werden, das über die Betriebskosten der KiTa vom Landkreis Lüchow-Dannenberg
und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) refinanziert wird, sodass eine Vollkostenfinanzierung vorliegt.
Lediglich evtl. anfallende Grundstückskosten (und die Kosten für die dritte Gruppe/Kindergartengruppe)
können nicht mit RIK-Mitteln finanziert werden, würden aber auch über die
Betriebskosten durch LK und SG finanziert. Mit dem Bau einer KiTa hat die Stadt
Lüchow (Wendland) die Chance, die städtebauliche Entwicklung für Lüchow
voranzutreiben. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die Stadt Lüchow (Wendland) und
nicht ein privater Anbieter Eigentümer der Liegenschaft sei, die ausschließlich
mit öffentlichen Mitteln gebaut wird.
Ein
Betreiber würde über eine Ausschreibung von der Stadt Lüchow (Wendland) in
Abstimmung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg gesucht werden. Der Landkreis
empfiehlt, die Auswahl des Betreibers mit dem Grundsatzbeschluss zu entscheiden
oder sie zeitnah danach zu treffen, da der (in der Regel durch den
Jugendhilfeausschuss zu bestätigenden) Betreiber sinnvoller weise die Planungs-
und Bauphase begleiten sollte.
Über
die Standortfrage wird gesondert diskutiert werden.
Die
Zins- und Tilgungsleistungen für den benötigten Restbetrag und auch für eine
voraussichtlich notwendige Zwischenfinanzierung, solange die RIK-Mittel noch
nicht geflossen sind, werden über ein Darlehen finanziert, das über die
Betriebskosten der KiTa vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) refinanziert wird, sodass
eine Vollkostenfinanzierung vorliegt.
Der Ausschuss für
Jugend, Sport und Soziales beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, eine Kindertagesstätte mit zwei
Kinderkrippengruppen und einer Kindergartengruppe auf einem noch zu
bestimmenden Standort zu bauen.