Betreff
Neubau einer KiTa (Kinderkrippe bzw. Kindergarten) durch die Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
001/2010 ST
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Bestandsaufnahme und Bedarfsplanung des Landkreises Lüchow-Dannenberg sieht für den Bereich Lüchow und Umgebung die Schaffung von 2 Krippengruppen vor. Planerisch würden zwei zusätzliche Krippengruppen eine U3-Versorgungsquote von gut 14,6 % im o.g. Planungsbereich bedeuten. Die Nachfrage im Raum Lüchow ist eindeutig vorhanden. Im Kreisgebiet ist laut „Bedarfsplanung für den Ausbau…für Kinder unter drei Jahren“ eine Quote von 19,7 % für 2009 angestrebt worden. Diese Quote wird erst mit der Umsetzung aller bisherigen Planungen knapp erreicht. U3-Angebote gibt es in Lüchow in der Wiegestube (Waldorf Kindergarten) und in der Ev. Krippe in Lüchow. Die Schaffung einer 15:5-Gruppe in Woltersdorf ist beschlossen und seit einigen Tagen realisiert. Neben den zwei Krippengruppen ist ebenfalls angedacht, eine Kindergartengruppe  mit einzurichten (abhängig von der Wahl des Betreibers). Diese Kindergartengruppe verbessert das Kiga-Vormittagsangebot bzw. ermöglicht ggf. die Verlagerung einer solchen vorhandenen Gruppe, um die räumliche Enge im DRK-Kiga an der Amtsfreiheit in Lüchow  aufzulösen. Diese Kindergartengruppe ist also insbesondere relevant zur Klärung, welcher Träger die geplante Einrichtung betreiben soll.

Es gibt zwei Anbieter/Antragsteller, die die fehlenden Krippengruppen schaffen möchten. Diese Anbieter haben sich in der Jugendhilfeplanungsgruppe des Landkreises Lüchow-Dannenberg - in Anwesenheit einer Vertreterin der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - vorgestellt. Beide Konzepte werden in der jetzigen Form als nicht schlüssig eingestuft.

Nach mehreren Gesprächen in der o.a. Angelegenheit mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg  gibt es den Vorschlag, dass die Stadt Lüchow (Wendland) als Bauherr auftritt.  Das Land gewährt auf der Grundlage der zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren nach Maßgabe der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO. Für einen Neubau in der angedachten Größe  ist mit  Landesmitteln in Höhe von bis zu ca. 400.000,00 € zu rechnen. Die Zins- und Tilgungsleistungen für den benötigten Restbetrag und auch für eine voraussichtlich notwendige Zwischenfinanzierung, solange die RIK-Mittel noch nicht geflossen sind, müssten über ein Darlehen finanziert werden, das über die Betriebskosten der KiTa vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) refinanziert wird, sodass  eine Vollkostenfinanzierung vorliegt. Lediglich evtl. anfallende Grundstückskosten  (und die Kosten für die dritte Gruppe/Kindergartengruppe) können nicht mit RIK-Mitteln finanziert werden, würden aber auch über die Betriebskosten durch LK und SG finanziert. Mit dem Bau einer KiTa hat die Stadt Lüchow (Wendland) die Chance, die städtebauliche Entwicklung für Lüchow voranzutreiben. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die Stadt Lüchow (Wendland) und nicht ein privater Anbieter Eigentümer der Liegenschaft sei, die ausschließlich mit öffentlichen Mitteln gebaut wird.

 

Ein Betreiber würde über eine Ausschreibung von der Stadt Lüchow (Wendland) in Abstimmung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg gesucht werden. Der Landkreis empfiehlt, die Auswahl des Betreibers mit dem Grundsatzbeschluss zu entscheiden oder sie zeitnah danach zu treffen, da der (in der Regel durch den Jugendhilfeausschuss zu bestätigenden) Betreiber sinnvoller weise die Planungs- und Bauphase begleiten sollte.

 

Über die Standortfrage wird gesondert diskutiert werden.


Die Zins- und Tilgungsleistungen für den benötigten Restbetrag und auch für eine voraussichtlich notwendige Zwischenfinanzierung, solange die RIK-Mittel noch nicht geflossen sind, werden über ein Darlehen finanziert, das über die Betriebskosten der KiTa vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) refinanziert wird, sodass  eine Vollkostenfinanzierung vorliegt.


Der Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, eine Kindertagesstätte mit zwei Kinderkrippengruppen und einer Kindergartengruppe auf einem noch zu bestimmenden Standort zu bauen.