Durch den Bau der
Ortsumgehung verändert sich zum Teil die Bedeutung der Straßen innerhalb der
Stadt Lüchow (Wendland). Die Tarmitzer Straße ist seit einigen Monaten durch
den Bau der Ortsumgehung in ihrem Verlauf geteilt.
Zwischen der
Einmündung der Kreisstraße 2 neu nördlich von Vierhausen und dem SKF-Kreisel
verläuft sie als Kreisstraße 2. Vom SKF-Kreisel bis zur Langen Straße verläuft
sie als Verlängerung der Kreisstraße 1.
In den
vorbeschriebenen Bereichen weisen die
Straßenabschnitte nicht mehr den Charakter von Kreisstraßen auf, da sie hier
nur Bedeutung für den innerörtlichen Verkehr haben.
Nach § 7 Absatz 1 des Niedersächsischen
Straßengesetzes ist eine Umstufung dieser Straßenabschnitte zur Gemeindestraße
vorzunehmen. Mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg
sind daher entsprechende Umstufungsvereinbarungen zu schließen.
Keine
Der Ausschuss für
Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, mit dem Landkreis Lüchow- Dannenberg die anliegenden Umstufungsvereinbarungen
abzuschließen.