Betreff
Übernahme von Kreisstraßen im Zuge des Verkehrskonzeptes (Tarmitzer Straße)
Vorlage
008/2010 ST
Aktenzeichen
(6) 661201ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Durch den Bau der Ortsumgehung verändert sich zum Teil die Bedeutung der Straßen innerhalb der Stadt Lüchow (Wendland). Die Tarmitzer Straße ist seit einigen Monaten durch den Bau der Ortsumgehung in ihrem Verlauf geteilt.

 

Zwischen der Einmündung der Kreisstraße 2 neu nördlich von Vierhausen und dem SKF-Kreisel verläuft sie als Kreisstraße 2. Vom SKF-Kreisel bis zur Langen Straße verläuft sie als Verlängerung der Kreisstraße 1.

In den vorbeschriebenen Bereichen  weisen die Straßenabschnitte nicht mehr den Charakter von Kreisstraßen auf, da sie hier nur Bedeutung für den innerörtlichen Verkehr haben.

 

Nach § 7 Absatz 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes ist eine Umstufung dieser Straßenabschnitte zur Gemeindestraße vorzunehmen.  Mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg sind daher entsprechende Umstufungsvereinbarungen zu schließen.


Keine


Der Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, mit dem Landkreis Lüchow- Dannenberg die  anliegenden Umstufungsvereinbarungen abzuschließen.