Nach intensiven
Beratungen im Arbeitskreis hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) das
„Leitbild“ zur zukünftigen Gewährleistung des Brandschutzes und der
Hilfeleistungen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen.
Dieses Werk enthält
neben einer umfangreichen Bestandsaufnahme unter anderem auch Aussagen zu
zukünftigen Investitionen.
Es bezeichnet sich
selbst als Grundlage für die Brandschutzbedarfsplanung.
Seither ist häufiger
die Frage nach der Verbindlichkeit dieses Leitbildes aufgetaucht.
Insbesondere ist der
Frage nachzugehen, ob Maßnahmen direkt aus dem Leitbild umgesetzt werden
können, vorausgesetzt, entsprechende Haushaltsmittel wurden bereitgestellt,
oder ob jeweils Einzelbeschlüsse gefasst werden müssen.
Hierzu sollte eine
grundsätzliche Festlegung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
erfolgen.
Keine
Ohne