Die
Firma Walter Schulze - Landmaschinen - in Schwiepke beabsichtigt, sich zu
erweitern und u. a. auf dem bereits als Stellfläche für Maschinen genutzten
Bereich am westlichen Ortsrand eine Halle zu errichten. Dieses ist nur
genehmigungsfähig, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt und der
Flächennutzungsplan geändert wird. Die Gemeinde Küsten hat einen
Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan gefasst und die
Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde beantragt.
Es
wird vorgeschlagen, entsprechend dem Antrag der Gemeinde Küsten, den
Flächennutzungsplan zu ändern und einen Aufstellungsbeschluss für die 108.
Änderung zu fassen.
Die
Kosten der Planung werden von der Firma Schulze getragen. Es wird ein
städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abgeschlossen.
Der
Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Flächennutzungsplan in
der Gemeinde Küsten, Ortsteil Schwiepke, zu ändern und am westlichen Ortsrand
ein eingeschränktes Gewerbegebiet auszuweisen.