Betreff
Richtlinien zur Vergabe der städtischen Holzhäuser
Vorlage
072/2010 ST
Aktenzeichen
(4) 10 36 00 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2000 die als Anlage beigefügten Richtlinien zur Vergabe der städtischen Holzhäuser (Stand: 21.06.2000) beschlossen.

 

Von der Verwaltung wurden diese Richtlinien überarbeitet, da dass Nutzungsentgelt noch in DM festgesetzt ist.

 

/           Ein Entwurf der überarbeiteten Richtlinie ist als Anlage beigefügt.

 

 Das Nutzungsentgelt von bisher  40,00 DM (20,45 €) wurde auf nunmehr 50,00 € angepasst.

Zusätzlich entsteht ein Nutzungsentgelt, weil die Vergabe nur unter der Voraussetzung erfolgt, dass der Auf- und Abbau durch einen Bediensteten des Kommunal-Service Lüchow begleitet wird. Die Höhe errechnet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.

 

Bei Auf- und Abbau durch den KSL würden nach den zurzeit geltenden Stundensätzen nachfolgend aufgeführte Kosten nach dem neuen Entwurf anfallen:

 

            1 Hütte                                                                        =          50,00 €

            4 Arbeiter ca. 1,5 Std.          6 Std. x 32,90 €        =       197,40 €

            1 Transporter 1 Std.                                                  =         17,00 €           

                                                                                                =       264,40 €

                                                                                       ===========

 

Bisher fanden die Richtlinien für den

 

·        Frühjahrsmarkt

·        Spargelsonntag

·        Stadtfest

·        Adventsmarkt

 

keine Anwendung.

 

Ziffer 3 in § 1 der noch geltenden Richtlinien zur Vergabe der städtischen Holzhäuser wurde in § 3 geändert.

 

In den letzten Jahren wurden von Privatpersonen zum Frühjahrsmarkt und Adventsmarkt Holzhäuser angemietet. Hierfür wurde ein Nutzungsentgelt in Höhe von 20,45 € berechnet. Der Auf- und Abbau wurde durch den KSL vorgenommen und ging zu Lasten des Haushaltes.

Bei der derzeitigen Haushaltslage schlägt die Verwaltung vor, bei einer Vermietung der städtischen Holzhäuser zum Frühjahrsmarkt, Spargelsonntag, Stadtfest und Adventsmarkt von privaten Antragstellern ein Nutzungsentgelt wie in den Richtlinien in § 3 geregelt festzusetzen und den verbleibenden Restbetrag der Kosten für den KSL aus dem Haushalt zu finanzieren.

 


Mehreinnahmen im Haushalt der Stadt Lüchow (Wendland) bei Haushaltsstelle 00.7911.1500.


Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt

 

dem Entwurf über die Richtlinien zur Vergabe der städtischen Holzhäuser, der             dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist, zuzustimmen.