Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2000 die als Anlage beigefügten
Richtlinien zur Vergabe der städtischen Holzhäuser (Stand: 21.06.2000)
beschlossen.
Von der Verwaltung wurden
diese Richtlinien überarbeitet, da dass Nutzungsentgelt noch in DM festgesetzt
ist.
/ Ein Entwurf der überarbeiteten Richtlinie ist als Anlage
beigefügt.
Das Nutzungsentgelt von bisher 40,00 DM (20,45 €) wurde auf nunmehr 50,00 €
angepasst.
Zusätzlich entsteht ein
Nutzungsentgelt, weil die Vergabe nur unter der Voraussetzung erfolgt, dass der
Auf- und Abbau durch einen Bediensteten des Kommunal-Service Lüchow begleitet
wird. Die Höhe errechnet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.
Bei Auf- und Abbau durch
den KSL würden nach den zurzeit geltenden Stundensätzen nachfolgend aufgeführte
Kosten nach dem neuen Entwurf anfallen:
1 Hütte = 50,00 €
4 Arbeiter ca. 1,5 Std.
6 Std. x 32,90 € = 197,40 €
1 Transporter 1 Std. = 17,00 €
= 264,40 €
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Bisher fanden die
Richtlinien für den
·
Frühjahrsmarkt
·
Spargelsonntag
·
Stadtfest
·
Adventsmarkt
keine Anwendung.
Ziffer 3 in § 1 der noch
geltenden Richtlinien zur Vergabe der städtischen Holzhäuser wurde in § 3
geändert.
In den letzten Jahren
wurden von Privatpersonen zum Frühjahrsmarkt und Adventsmarkt Holzhäuser
angemietet. Hierfür wurde ein Nutzungsentgelt in Höhe von 20,45 € berechnet.
Der Auf- und Abbau wurde durch den KSL vorgenommen und ging zu Lasten des
Haushaltes.
Bei der derzeitigen
Haushaltslage schlägt die Verwaltung vor, bei einer Vermietung der städtischen
Holzhäuser zum Frühjahrsmarkt, Spargelsonntag, Stadtfest und Adventsmarkt von
privaten Antragstellern ein Nutzungsentgelt wie in den Richtlinien in § 3
geregelt festzusetzen und den verbleibenden Restbetrag der Kosten für den KSL
aus dem Haushalt zu finanzieren.
Mehreinnahmen im Haushalt
der Stadt Lüchow (Wendland) bei Haushaltsstelle 00.7911.1500.
Der Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt
dem Entwurf über die
Richtlinien zur Vergabe der städtischen Holzhäuser, der dieser Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt ist, zuzustimmen.