Betreff
Richtlinien zur Überlassung des großen Saales im Amtshaus der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
081/2010 ST
Aktenzeichen
(4)804200ST.03:Richtlinien
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 29. April 1996 die als Anlage beigefügten Richtlinien zur Überlassung des großen Saales im Amtshaus der Stadt Lüchow (Wendland) beschlossen:

 

Von der Verwaltung wurden diese Richtlinien überarbeitet, da dass Nutzungsentgelt noch in DM festgesetzt ist.

 

/           Ein Entwurf der überarbeiteten Richtlinie ist als Anlage beigefügt.

 

Das Nutzungsentgelt von bisher 50,00 DM (ca. 25,00 €) wurde auf nunmehr 60,00 € pauschal angepasst.

In dieser Pauschale sind Kosten für die Inanspruchnahme des Hausmeisters enthalten.

In der letzten Zeit hatte sich herausgestellt, dass der Hausmeister vermehrt für das Aufstellen von Stühlen sowie den Aufbau des Beamers und der Leinwand in Anspruch genommen worden ist. Der Zeitanteil hierfür kann mit einer Stunde gerechnet werden.

Eine Abrechnung hierfür wurde bisher nicht vorgenommen.

 

Bei der derzeitigen Haushaltslage und dem Mehraufwand durch die Inanspruchnahme des Hausmeisters schlägt die Verwaltung vor, bei einer Vermietung des großen Saales des Amtshauses ein Nutzungsentgelt, wie in den Richtlinien in § 2 geregelt,  festzusetzen.

 


Mehreinnahmen im Haushalt der Stadt Lüchow (Wendland) bei Haushaltsstelle 00.8810.1500 (Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen)


Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dem Entwurf der Richtlinien zur Überlassung des großen Saales im Amtshaus der Stadt Lüchow (Wendland), der dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist, zuzustimmen.