Betreff
Beschaffung eines gebrauchten Einsatzleitwagens (ELW) für die Freiwillige Feuerwehr Clenze bzw. örtliche Einsatzleitung
Vorlage
036/2010 SG
Aktenzeichen
376209SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Das bisherige Einsatzleitfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Clenze, welches bereits auch für die örtliche Einsatzleitung benutzt wird, ist im Jahre 1992 beschafft worden. Da dieses jetzt ein Alter von 18 Jahren aufweist, sollten zum jetzigen Zeitpunkt auch keine größeren Umbaumaßnahmen vorgenommen werden.

 

Die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beabsichtigt zur Errichtung einer örtlichen Einsatzleitung den Ausbau von drei Fahrzeugen. Die Fahrzeuge sollen im Innenraum alle gleich ausgestattet werden. Die erforderlichen Mittel für diesen Umbau stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung und belaufen sich auf insgesamt ca. 12.000,00 € bis 15.000,00 € (gleiche EDV-Technik, gleiche Funktechnik, identischer Arbeitsbereich u. a.).

 

Auf Grund der Tatsache, dass das dritte Fahrzeug bereits ein Alter von 18 Jahren aufweist, wird vorgeschlagen, hierfür ein gebrauchtes und jüngeres Fahrzeug zu erwerben, damit in den nächsten 2 bis 4 Jahren nicht wieder erhebliche Umbaumaßnahmen ausgeführt werden müssen. Darüber hinaus weist das bisherige Fahrzeug nicht die erforderliche Arbeitshöhe auf, um die nötigen Umbauten unterzubringen und eine Nutzung als Einsatzleitfahrzeug zu ermöglichen.

 

Für eine Ersatzbeschaffung liegt uns ein Angebot der Firma Brandschutztechnik Lampe vor, welche uns ein Fahrzeug (Mercedes-Benz, Baujahr 2000)  zum Preis von 12.500,00 € inkl. Mehrwertsteuer zum Kauf anbietet.


Die Beschaffungskosten stehen haushaltrechtlich zur Verfügung (vorhandener Haushaltsrest).


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)       Für die Freiwillige Feuerwehr Clenze und die örtliche Einsatzleitung wird ein gebrauchter Einsatzleitwagen zum Preis von 12.500,00 € bei der Firma Brandschutztechnik Lampe beschafft.

 

b)       Um zukünftig kostengünstige Ersatzbeschaffungen vornehmen zu können, wird die Verwaltung ermächtigt, sofern Haushaltsmittel und oder Haushaltsreste zur Verfügung stehen, anstehende Beschaffungen von Gebrauchtfahrzeugen vorzunehmen.