Sitzung: 21.06.2011 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 007/2011 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde trägt gemäß
Jugendhilfevereinbarung nach jährlicher Bedarfsplanung das im Rahmen eines mit
dem Landkreis Lüchow-Dannenberg abgestimmten Haushaltsplanes entstehende
Betriebskostendefizit für eine neue Kindertagesstätte in der Stadt Lüchow
(Wendland) mit zwei Krippengruppen und einer Kindergartengruppe.
Verbleibende
Herstellungskosten fließen über eine Miete (in Höhe von Zins- und Tilgung bei
25-jähriger Laufzeit) in die Betriebskostenfinanzierung gemäß
Jugendhilfevereinbarung mit ein.