Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde trägt gemäß Jugendhilfevereinbarung nach jährlicher Bedarfsplanung das im Rahmen eines mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg abgestimmten Haushaltsplanes entstehende Betriebskostendefizit für eine neue Kindertagesstätte in der Stadt Lüchow (Wendland) mit zwei Krippengruppen und einer Kindergartengruppe.

Verbleibende Herstellungskosten fließen über eine Miete (in Höhe von Zins- und Tilgung bei 25-jähriger Laufzeit) in die Betriebskostenfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung mit ein.