Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 9

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Antrag der Gemeinde Woltersdorf wird insoweit entsprochen, als dass im Rahmen der 111. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) das Sondergebiet „Bioenergie“ in der Größe ausgewiesen wird, wie es für die Errichtung einer Anlage mit 1,25 Megawatt (MW) notwendig ist.

 

Der Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 3. März 2011 wird aufgehoben.