Sitzung: 21.06.2011 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) fasst gemäß § 51 Absatz 5 Niedersächsische
Gemeindeordnung (NGO) folgenden Feststellungsbeschluss:
Herr
Markus Schöning wird als 2. stellvertretender Beigeordneter im
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) benannt.
Ansonsten
bleibt die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) unverändert.