Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, zur Unterstützung der Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit beantragt die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf Grundlage des Zukunftsvertrages zwischen Kommunen und dem Land Niedersachsen eine Entschuldungshilfe für Zinsen und Tilgung bezogen auf bis zu 75 % der bis Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite.

 

Die Antragstellung erfolgt fristwahrend. Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen zwischen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der Landesregierung über den Abschluss eines Entschuldungsvertrages aufzunehmen.

 

Die Entschuldungshilfe ist für das Haushaltsjahr 2012 zu beantragen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung der Entschuldungshilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Jahr, für welches die Entschuldungshilfe gewährt wird, in besonders begründeten Ausnahmefällen, spätestens aber im übernächsten Jahr darauf, im ordentlichen Ergebnis einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt. Durch geeignete Maßnahmen sind die nachhaltige Wirkung der vorgesehenen Teilentschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen.