Sitzung: 13.10.2011 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 058/2011 SG
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, zur Unterstützung der
Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit
beantragt die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf Grundlage des
Zukunftsvertrages zwischen Kommunen und dem Land Niedersachsen eine
Entschuldungshilfe für Zinsen und Tilgung bezogen auf bis zu 75 % der bis Ende
2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite.
Die Antragstellung erfolgt fristwahrend. Der
Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen zwischen der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der Landesregierung über den Abschluss eines
Entschuldungsvertrages aufzunehmen.
Die Entschuldungshilfe ist für das Haushaltsjahr 2012
zu beantragen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung der
Entschuldungshilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) für das Jahr, für welches die Entschuldungshilfe gewährt
wird, in besonders begründeten Ausnahmefällen, spätestens aber im übernächsten
Jahr darauf, im ordentlichen Ergebnis einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt.
Durch geeignete Maßnahmen sind die nachhaltige Wirkung der vorgesehenen
Teilentschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen.