Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt auf Grund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die nachstehende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 mit der Änderung, für die Initiative „Spielräume“ ein Budget von 5.000,00 € zur Verfügung zu stellen (Kostenstelle 444004, Kostenträger 571203) und dass der Ansatz für die Samtgemeindeumlage um 221.200,00 € reduziert wird. Der neue Ansatz beläuft sich dann auf 3.170.300,00 € im Finanzplan.

 

Die Detailplanung für die Wärmedämmung des Mehrgenerationenhauses ist dem Rat zur detaillierten Beschlussfassung vorzulegen.

Ein Teilbetrag in Höhe von 545.000,00 € im Ansatz für das Mehrgenerationenhaus wird mit einem Sperrvermerk versehen. Für die Freigabe des Vermerkes ist der Rat zuständig.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

1.         im Ergebnishaushalt

            mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

1.1       der ordentlichen Erträge auf                                                            10.874.100,00 EUR

1.2       der ordentlichen Aufwendungen auf                                                10.874.100,00 EUR

 

1.3       der außerordentlichen Erträge                                                                         0,00 EUR

1.4       der außerordentlichen Aufwendungen                                                             0,00 EUR

 

2.         im Finanzhaushalt

      mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1       der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                  10.460.700,00 EUR

2.2       der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                 10.769.500,00 EUR

      Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                            -  308.800,00 EUR

 

2.3       der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                         3.187.800,00 EUR

2.4       der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                            5.488.600,00 EUR

      Saldo aus Investitionstätigkeit                                                           2.300.800,00 EUR

 

2.5       der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                    2.300.800,00 EUR

2.6       der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                      160.600,00 EUR

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.300.800,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.743.000,00 EUR festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        420 v. H.

1.2       für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                 420 v. H.

 

2.         Gewerbesteuer                                                                                                    420 v. H.