Sitzung: 15.05.2012 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: 018/2012 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die vorgetragene Geschäftsordnung
(Stand: 11. Mai 2012) für den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit
folgender Änderung:
§ 1 Absatz 2 lautet
wie folgt:
„Die Ladung erfolgt
generell schriftlich durch Brief, in Eilfällen auch per Telefax oder E-Mail.“