Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 9, Enthaltungen: 2

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die vorgetragene Geschäftsordnung (Stand: 11. Mai 2012) für den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit folgender Änderung:

 

§ 1 Absatz 2 lautet wie folgt:

 

„Die Ladung erfolgt generell schriftlich durch Brief, in Eilfällen auch per Telefax oder E-Mail.“