Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einschließlich der vorgetragenen Änderungen beschließt der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf Grund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die nachstehende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen mit dem Zusatz, dass der Haushaltsansatz für den Beitrag zum Verein Wendland Regionalmarketing e. V. mit einem Sperrvermerk versehen wird.

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

1.         im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

1.1       der ordentlichen Erträge auf                                                        15.655.600,00 EUR

1.2       der ordentlichen Aufwendungen auf                                        15.519.800,00 EUR

            ordentliches Ergebnis                                                                         135.800,00 EUR

1.3       der außerordentlichen Erträge                                                                      0,00 EUR

1.4       der außerordentlichen Aufwendungen                                                      0,00 EUR

 

2.         im Finanzhaushalt

            mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1.      der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                       15.215.900,00 EUR

2.2       der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                      15.543.800,00 EUR

             Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                                     327.900,00 EUR

 

2.3       der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                  560.100,00 EUR

2.4       der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                 5.779.200,00 EUR

Saldo aus Investitionstätigkeit                                                        5.219.100,00 EUR

 

2.5       der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                             5.219.100,00 EUR

2.6.      der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                298.400,00 EUR

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 5.219.100,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 16.700.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage auf 38 v. H. festgesetzt.

 

Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage nach § 4 des Gesetzes zur Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz) wird

 

- für die Städte Lüchow (Wendland) und Wustrow (Wendland) und für die Gemeinden Küsten, Lemgow, Lübbow, Trebel und Woltersdorf auf 5 v. H. und

 

- für die Flecken Bergen an der Dumme und Clenze und für die Gemeinde Luckau (Wendland), Schnega und Waddeweitz auf 8 v. H.

 

festgesetzt.