Sitzung: 18.02.2013 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltung: 0
Einschließlich der vorgetragenen Änderungen
beschließt der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf Grund des § 112 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die nachstehende Haushaltssatzung
und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen mit dem Zusatz, dass
der Haushaltsansatz für den Beitrag zum Verein Wendland Regionalmarketing
e. V. mit einem Sperrvermerk versehen wird.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
1.1 der
ordentlichen Erträge auf 15.655.600,00 EUR
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 15.519.800,00 EUR
ordentliches
Ergebnis 135.800,00 EUR
1.3 der
außerordentlichen Erträge 0,00 EUR
1.4 der
außerordentlichen Aufwendungen 0,00 EUR
2. im
Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 15.215.900,00 EUR
2.2 der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 15.543.800,00 EUR
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 327.900,00 EUR
2.3 der
Einzahlungen für Investitionstätigkeit 560.100,00 EUR
2.4 der
Auszahlungen für Investitionstätigkeit
5.779.200,00 EUR
Saldo aus
Investitionstätigkeit 5.219.100,00 EUR
2.5 der
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
5.219.100,00 EUR
2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 298.400,00 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 5.219.100,00 EUR
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013
Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 16.700.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird nach
den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage auf 38 v. H. festgesetzt.
Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage nach § 4
des Gesetzes zur Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis
Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz) wird
- für die Städte Lüchow (Wendland) und Wustrow
(Wendland) und für die Gemeinden Küsten, Lemgow, Lübbow, Trebel und Woltersdorf
auf 5 v. H. und
- für die Flecken Bergen an der Dumme und Clenze
und für die Gemeinde Luckau (Wendland), Schnega und Waddeweitz auf 8 v. H.
festgesetzt.