Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a)            Dem Grundsatzbeschluss über die regionale Integration des Hochspannungsnetzes der E.ON Avacon GmbH wird zugestimmt.

 

b)         Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON Avacon AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft nach der "1-stufigen Variante (steueroptimiert)" (nicht-verhältniswahrende Abspaltung) wird zugestimmt. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre wird auch eine Abspaltung nach der "2-stufigen Variante" (verhältniswahrende Abspaltung) zugestimmt.

 

c)         Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich die Stadt Lüchow (Wendland) nicht an der Zwischenholding Vertrieb, sondern erhöht ihre Beteiligung an der E.ON Avacon AG um den entsprechenden Wert, ggf. indem nachträglich ein "Tausch Vertrieb gegen Netz" erfolgt.

 

d)         Der Vertreter der Stadt Lüchow (Wendland) wird angewiesen, die Stimmrechte in der Hauptversammlung der E.ON Avacon AG entsprechend auszuüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu veranlassen, insbesondere auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z. B. Anfechtungsklagen oder Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung zu verzichten.