Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die vorliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Lüchow (Wendland) (Entschädigungssatzung) mit folgender Änderung:

 

Artikel I

Satzungsänderung

 

§ 10 erhält folgende neue Formulierung:

 

Jede Fraktion oder Gruppe erhält einen Sockelbetrag in Höhe von 50,00 €.

 

Zusätzlich wird eine Pauschale pro Fraktions-/Gruppenmitglied in Höhe von 10,00 € per Stichtag 31.03. des laufenden Jahres gezahlt.

 

Die Zuschüsse werden im April des laufenden Jahres ausgezahlt.

 

Artikel II

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.