Sitzung: 18.06.2013 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 058/2013 ST
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt die vorliegende 2. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Lüchow (Wendland) (Entschädigungssatzung)
mit folgender Änderung:
Artikel I
Satzungsänderung
§ 10 erhält folgende
neue Formulierung:
Jede Fraktion oder
Gruppe erhält einen Sockelbetrag in Höhe von 50,00 €.
Zusätzlich wird eine
Pauschale pro Fraktions-/Gruppenmitglied in Höhe von 10,00 € per Stichtag
31.03. des laufenden Jahres gezahlt.
Die Zuschüsse werden
im April des laufenden Jahres ausgezahlt.
Artikel II
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt
rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.