Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt den im Entwurf vorliegenden städtebaulichen Vertrag mit der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), um den Antrag zur Eintragung der wendländischen Rundlingsdörfer in der historischen Kulturlandschaft in die UNESCO-Liste des Welterbes als gemeinsames Ziel zu verfolgen und dieses Ziel mit geeigneten Mitteln zu unterstützen.

 

Die Stadt Lüchow (Wendland) wird ab dem Jahr 2014 für die Dauer des laufenden Antragsverfahrens hierfür einen Betrag in Höhe von 3.000,000 € jährlich in den Haushalt einstellen.