Sitzung: 28.10.2013 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 097/2013 ST
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt den
im Entwurf vorliegenden städtebaulichen Vertrag mit der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland), um den Antrag zur Eintragung der wendländischen Rundlingsdörfer in
der historischen Kulturlandschaft in die UNESCO-Liste des Welterbes als
gemeinsames Ziel zu verfolgen und dieses Ziel mit geeigneten Mitteln zu
unterstützen.
Die Stadt Lüchow (Wendland) wird ab dem Jahr 2014 für
die Dauer des laufenden Antragsverfahrens hierfür einen Betrag in Höhe von 3.000,000
€ jährlich in den Haushalt einstellen.