Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Enthaltungen: 5

Einschließlich der vorgetragenen Änderungen beschließt der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die nachstehende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

1.         im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

1.1       der ordentlichen Erträge auf                                                          15.728.000,00 EUR

1.2       der ordentlichen Aufwendungen auf                                          15.232.500,00 EUR

            ordentliches Ergebnis                                                                           495.500,00 EUR

1.3       der außerordentlichen Erträge                                                                        0,00 EUR

1.4       der außerordentlichen Aufwendungen                                                        0,00 EUR

 

2.         im Finanzhaushalt

      mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1       der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit            15.331.400,00 EUR

2.2       der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit           15.189.900,00 EUR

      Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                                        141.500,00 EUR

 

2.3       der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                        120.000,00 EUR

2.4       der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                       860.000,00 EUR

Saldo aus Investitionstätigkeit                                                            -740.000,00 EUR

 

2.5       der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                  740.000,00 EUR

2.6       der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                 277.200,00 EUR

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 740.000,00 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 15.500.000,00 EUR festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage auf 38 v. H. festgesetzt.

 

Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage nach § 4 des Gesetzes zur Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz) wird

 

-      für die Städte Lüchow (Wendland) und Wustrow (Wendland) und für die Gemeinden Küsten, Lemgow, Lübbow, Trebel und Woltersdorf auf 5 v. H. und

 

-     für die Flecken Bergen an der Dumme und Clenze und für die Gemeinden Luckau (Wendland), Schnega und Waddeweitz auf 8 v. H.

 

festgesetzt.