Sitzung: 12.12.2013 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Enthaltungen: 5
Einschließlich der vorgetragenen Änderungen
beschließt der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aufgrund des § 112 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die nachstehende Haushaltssatzung
und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen.
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf
15.728.000,00 EUR
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 15.232.500,00
EUR
ordentliches Ergebnis 495.500,00 EUR
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 EUR
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen 0,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 15.331.400,00
EUR
2.2
der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 15.189.900,00
EUR
Saldo
aus laufender Verwaltungstätigkeit 141.500,00
EUR
2.3
der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 120.000,00 EUR
2.4
der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 860.000,00 EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit -740.000,00
EUR
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 740.000,00 EUR
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 277.200,00 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 740.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 15.500.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird nach
den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage auf 38 v. H. festgesetzt.
Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage nach § 4
des Gesetzes zur Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis
Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz) wird
- für die Städte Lüchow (Wendland) und
Wustrow (Wendland) und für die Gemeinden Küsten, Lemgow, Lübbow, Trebel und
Woltersdorf auf 5 v. H. und
- für die Flecken Bergen an der Dumme und
Clenze und für die Gemeinden Luckau (Wendland), Schnega und Waddeweitz auf 8 v.
H.
festgesetzt.