Daraufhin beschließt der Rat der Stadt Lüchow/W. mit 24 Ja-Stimmen, dass dem Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode nur die repräsentative Vertretung der Stadt, der Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss, die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Stadtdirektor, die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihre Pflichtenbelehrung obliegen.

 

BM Schultz gratuliert Hubert Schwedland zum Amt des Stadtdirektors, nachdem dieser bereit ist, dieses Amt anzunehmen.

Er händigt ihm eine Ernennungsurkunde aus und weist ihn auf die weitere Bindung eines bereits geleisteten Diensteides gemäß § 65 NBG hin.

 

STD Schwedland bedankt sich und nimmt neben dem Bürgermeister Platz.