Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 NGO mit 26 Ja-Stimmen, bei neun Nein-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen, für die Dauer der Wahlperiode die Anzahl der Beigeordneten um zwei auf acht zu erhöhen.