Sitzung: 16.11.2006 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Nach Wiedereröffnung
der Sitzung um 20.10 Uhr durch Ratsvorsitzenden Dr. Guthke wird beantragt, über
den Beschluss, wie viele ehrenamtliche Vertreter/innen des Samtgemeindebürgermeisters
eingerichtet werden sollen, eine geheime Wahl stattfinden zu lassen.
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt in geheimer Abstimmung mit 24 Ja-Stimmen, bei elf
Nein-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen, drei ehrenamtliche
Vertreter/innen des Samtgemeindebürgermeisters zu wählen.
Ratsherr Dr.
Nemetschek erklärt, dass ein 3. stellv. Samtgemeindebürgermeister, der
möglicherweise von der UWG-Fraktion vorgeschlagen werde, auf eine
Aufwandsentschädigung oder sonstige Zuwendungen verzichtet.
Ratsvorsitzender Dr.
Guthke erläutert, dass nun abgestimmt werden müsse, ob eine Reihenfolge der
drei ehrenamtlichen Vertreter/innen bestehen solle oder alle gleichberechtigt
seien.
Der Rat beschließt mit
27 Ja-Stimmen, bei fünf Nein-Stimmen und fünf Stimmenthaltungen, eine
Reihenfolge festzulegen.
Daraufhin bittet
Ratsvorsitzender Dr. Guthke um Wahlvorschläge zur Position der 1. stellv.
Samtgemeindebürgermeisterin/des 1. stellv. Samtgemeindebürgermeisters.
Seitens der CDU-Fraktion
wird Ratsherr Schultz vorgeschlagen.
Die GLW-Fraktion
schlägt Ratsherrn Hose vor.
Von Ratsvorsitzenden
Dr. Guthke werden drei Stimmzähler benannt.
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) wählt gemäß § 61 Absatz 6 NGO mit 25 Ja-Stimmen, bei zehn
Nein-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen,
Ratsherrn
Karl-Heinz Schultz
zum 1. stellv.
Samtgemeindebürgermeister.
Ratsvorsitzender
Guthke fragt, ob Ratsherr Schultz die Wahl annimmt.
Dieses wird von
Ratsherrn Schultz bejaht.
Zur Wahl zum 2.
stellv. Samtgemeindebürgermeister wird seitens der SPD-Fraktion Ratsherr Ristau
vorgeschlagen.
Seitens der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird Ratsfrau Lammers zur Wahl zur 2. stellv.
Samtgemeindebürgermeisterin gestellt.
Es werden erneut drei
Stimmzähler bestimmt.
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) wählt gemäß § 61 Absatz 6 NGO mit 24 Ja-Stimmen, bei neun
Nein-Stimmen und vier Stimmenthaltungen,
Ratsherrn
Ralf Ristau
zum 2. stellv.
Samtgemeindebürgermeister.
Auf Nachfrage von
Ratsvorsitzenden Dr. Guthke nimmt Ratsherr Ristau diese Wahl an.
Ratsvorsitzender Dr.
Guthke bittet um Wahlvorschläge zur Position der 3. stellv.
Samtgemeindebürgermeisterin/des 3. stellv. Samtgemeindebürgermeisters.
Seitens der
UWG-Fraktion wird Ratsherr Behrens vorgeschlagen.
Ratsherr Bosselmann
beantragt geheime Wahl.
Nach der Bestimmung
von drei Stimmzählern ist der Wahlvorgang eröffnet.
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) wählt gemäß § 61 Absatz 6 NGO mit 27 Ja-Stimmen, bei fünf
Nein-Stimmen und fünf Stimmenthaltungen,
Ratsherrn
Karl Behrens
zum 3. stellv.
Samtgemeindebürgermeister.