Nach Wiedereröffnung der Sitzung um 20.10 Uhr durch Ratsvorsitzenden Dr. Guthke wird beantragt, über den Beschluss, wie viele ehrenamtliche Vertreter/innen des Samtgemeindebürgermeisters eingerichtet werden sollen, eine geheime Wahl stattfinden zu lassen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt in geheimer Abstimmung mit 24 Ja-Stimmen, bei elf Nein-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen, drei ehrenamtliche Vertreter/innen des Samtgemeindebürgermeisters zu wählen.

 

Ratsherr Dr. Nemetschek erklärt, dass ein 3. stellv. Samtgemeindebürgermeister, der möglicherweise von der UWG-Fraktion vorgeschlagen werde, auf eine Aufwandsentschädigung oder sonstige Zuwendungen verzichtet.

 

Ratsvorsitzender Dr. Guthke erläutert, dass nun abgestimmt werden müsse, ob eine Reihenfolge der drei ehrenamtlichen Vertreter/innen bestehen solle oder alle gleichberechtigt seien.

 

Der Rat beschließt mit 27 Ja-Stimmen, bei fünf Nein-Stimmen und fünf Stimmenthaltungen, eine Reihenfolge festzulegen.

 

Daraufhin bittet Ratsvorsitzender Dr. Guthke um Wahlvorschläge zur Position der 1. stellv. Samtgemeindebürgermeisterin/des 1. stellv. Samtgemeindebürgermeisters.

 

Seitens der CDU-Fraktion wird Ratsherr Schultz vorgeschlagen.

 

Die GLW-Fraktion schlägt Ratsherrn Hose vor.

 

Von Ratsvorsitzenden Dr. Guthke werden drei Stimmzähler benannt.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wählt gemäß § 61 Absatz 6 NGO mit 25 Ja-Stimmen, bei zehn Nein-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen,

 

Ratsherrn Karl-Heinz Schultz

 

zum 1. stellv. Samtgemeindebürgermeister.

 

 

Ratsvorsitzender Guthke fragt, ob Ratsherr Schultz die Wahl annimmt.

 

Dieses wird von Ratsherrn Schultz bejaht.

 

Zur Wahl zum 2. stellv. Samtgemeindebürgermeister wird seitens der SPD-Fraktion Ratsherr Ristau vorgeschlagen.

 

Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird Ratsfrau Lammers zur Wahl zur 2. stellv. Samtgemeindebürgermeisterin gestellt.

 

Es werden erneut drei Stimmzähler bestimmt.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wählt gemäß § 61 Absatz 6 NGO mit 24 Ja-Stimmen, bei neun Nein-Stimmen und vier Stimmenthaltungen,

 

Ratsherrn Ralf Ristau

 

zum 2. stellv. Samtgemeindebürgermeister.

 

 

Auf Nachfrage von Ratsvorsitzenden Dr. Guthke nimmt Ratsherr Ristau diese Wahl an.

 

Ratsvorsitzender Dr. Guthke bittet um Wahlvorschläge zur Position der 3. stellv. Samtgemeindebürgermeisterin/des 3. stellv. Samtgemeindebürgermeisters.

 

Seitens der UWG-Fraktion wird Ratsherr Behrens vorgeschlagen.

 

Ratsherr Bosselmann beantragt geheime Wahl.

 

Nach der Bestimmung von drei Stimmzählern ist der Wahlvorgang eröffnet.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wählt gemäß § 61 Absatz 6 NGO mit 27 Ja-Stimmen, bei fünf Nein-Stimmen und fünf Stimmenthaltungen,

 

Ratsherrn Karl Behrens

 

zum 3. stellv. Samtgemeindebürgermeister.