Sitzung: 22.10.2014 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 060/2014 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt eine Stellungnahme abzugeben, in der
a) das in
Abschnitt 2.1 eingeführte Siedlungsentwicklungskonzept als unnötiges
zusätzliches Instrument der Planung abgelehnt wird,
b) die in
Abschnitt 2.1 festgelegte Beschränkung der Entwicklung von Wohn- und
Arbeitsstätten auf zentrale Orte abgelehnt wird,
c) gefordert
wird, dass bei der Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben in der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) auch die Teile des Kreisgebietes berücksichtigt werden, die
gemäß Anlage 7, die der Sitzungsvorlage Nr. 060/2014 SG vom 25.09.2014
beigefügt ist, den Nachbarkreisen zugeordnet werden,
Abstimmungsergebnis:
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d) gefordert
wird, dass bei der Prüfung der Einhaltung des Kongruenzgebotes auch ein
Verflechtungsbereich in die nördliche Altmark hinein berücksichtigt wird,
Abstimmungsergebnis:
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e) das Ziel
der Raumordnung, Einzelhandelsagglomerationen außerhalb zentraler
Siedlungsbereiche entgegenzuwirken, ausdrücklich begrüßt wird,
Abstimmungsergebnis:
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f) der
Grundsatz der Raumordnung, Kompensationsflächen auf die Flächenpools oder auf
Vorranggebiet für Biotopverbund zu konzentrieren, als Einschränkung der
gemeindlichen Planungshoheit abgelehnt wird und
Abstimmungsergebnis:
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g) die
Festlegungen zu der Eisenbahnstrecke Dannenberg - Lüchow - Wustrow - Salzwedel
ausdrücklich begrüßt wird.