Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt eine Stellungnahme abzugeben, in der

 

a)    das in Abschnitt 2.1 eingeführte Siedlungsentwicklungskonzept als unnötiges zusätzliches Instrument der Planung abgelehnt wird,

 

b)    die in Abschnitt 2.1 festgelegte Beschränkung der Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten auf zentrale Orte abgelehnt wird,

 

c)    gefordert wird, dass bei der Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auch die Teile des Kreisgebietes berücksichtigt werden, die gemäß Anlage 7, die der Sitzungsvorlage Nr. 060/2014 SG vom 25.09.2014 beigefügt ist, den Nachbarkreisen zugeordnet werden,

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

d)    gefordert wird, dass bei der Prüfung der Einhaltung des Kongruenzgebotes auch ein Verflechtungsbereich in die nördliche Altmark hinein berücksichtigt wird,

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

e)    das Ziel der Raumordnung, Einzelhandelsagglomerationen außerhalb zentraler Siedlungsbereiche entgegenzuwirken, ausdrücklich begrüßt wird,

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

f)     der Grundsatz der Raumordnung, Kompensationsflächen auf die Flächenpools oder auf Vorranggebiet für Biotopverbund zu konzentrieren, als Einschränkung der gemeindlichen Planungshoheit abgelehnt wird und

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

1

 

g)    die Festlegungen zu der Eisenbahnstrecke Dannenberg - Lüchow - Wustrow - Salzwedel ausdrücklich begrüßt wird.