Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, eine Stellungnahme abzugeben, in der

 

a)    das in Abschnitt 2.1 eingeführte Siedlungsentwicklungskonzept als unnötiges zusätzliches Instrument der Planung abgelehnt wird,

 

b)    die in Abschnitt 2.1 festgelegte Beschränkung der Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten auf zentrale Orte wird begrüßt,

 

c)    gefordert wird, dass bei der Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben im Mittelzentrum Lüchow (Wendland) auch die Teile des Kreisgebietes berücksichtigt werden, die gemäß Anlage 7 den Nachbarkreisen zugeordnet werden,

 

d)    gefordert wird, dass bei der Prüfung der Einhaltung des Kongruenzgebotes auch ein Verflechtungsbereich in die nördliche Altmark hinein berücksichtigt wird,

 

e)    das Ziel der Raumordnung Einzelhandelsagglomerationen außerhalb zentraler Siedlungsbereiche entgegenzuwirken ausdrücklich begrüßt wird,

 

f)     der Grundsatz der Raumordnung Kompensationsflächen auf die Flächenpools oder auf Vorranggebiet für Biotopverbund zu konzentrieren als Einschränkung der gemeindlichen Planungshoheit abgelehnt wird und

 

g)    die Festlegungen zu der Eisenbahnstrecke Dannenberg - Lüchow - Wustrow - Salzwedel ausdrücklich begrüßt wird.