Sitzung: 24.11.2014 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 110/2014 ST
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, eine
Stellungnahme abzugeben, in der
a) das in Abschnitt 2.1 eingeführte
Siedlungsentwicklungskonzept als unnötiges zusätzliches Instrument der Planung
abgelehnt wird,
b) die in Abschnitt 2.1 festgelegte Beschränkung
der Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten auf zentrale Orte wird begrüßt,
c) gefordert wird, dass bei der Beurteilung von
Einzelhandelsvorhaben im Mittelzentrum Lüchow (Wendland) auch die Teile des
Kreisgebietes berücksichtigt werden, die gemäß Anlage 7 den Nachbarkreisen
zugeordnet werden,
d) gefordert wird, dass bei der Prüfung der
Einhaltung des Kongruenzgebotes auch ein Verflechtungsbereich in die nördliche
Altmark hinein berücksichtigt wird,
e) das Ziel der Raumordnung
Einzelhandelsagglomerationen außerhalb zentraler Siedlungsbereiche
entgegenzuwirken ausdrücklich begrüßt wird,
f) der Grundsatz der Raumordnung
Kompensationsflächen auf die Flächenpools oder auf Vorranggebiet für
Biotopverbund zu konzentrieren als Einschränkung der gemeindlichen
Planungshoheit abgelehnt wird und
g) die Festlegungen zu der Eisenbahnstrecke
Dannenberg - Lüchow - Wustrow - Salzwedel ausdrücklich begrüßt wird.