Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan (Stand: 27.01.2015) mit seinen Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 mit folgenden Änderungen:

 

Im Produkt 28.1.1 Heimatpflege und Kultur werden die KSL-Kosten um 7.000,00 € verringert.

 

Im Produkt 57.3.1 Marktwesen werden die Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen um 5.000,00 €, die Bewirtschaftungskosten um 2.000,00 € und die KSL-Kosten um 3.000,00 € verringert.

 

Im Produkt 57.1.2 Wirtschaftsförderung werden die Aufwendungen für die Veranstaltung „Shopping-Nacht“ um 1.000,00 € verringert, die Aufwendungen für die Veranstaltungen am Amtsturm in Höhe von 5.000,00 € werden komplett gestrichen, beim „Allgemeinen Stadtmarketing“ werden die Aufwendungen um 7.500,00 € verringert, bei der Initiative Spielräume werden die Aufwendungen in Höhe von 2.500,00 € verringert, die Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung werden komplett gestrichen ebenso die Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe von 6.000,00 € und die Geschäftsaufwendungen werden um 1.000,00 € verringert.

 

Im Produkt 11.1.2 Öffentlichkeitsarbeit werden die Geschäftsaufwendungen um 3.000,00 € verringert.

 

Im Produkt 36.6.2 Jugend-/Familieneinrichtungen werden die Planungskosten Spielplätze um 12.000,00 € und der Unterhaltungsaufwand für Spielplätze um 7.000,00 € verringert.

 

Die Investition „Spielraum“ wird um 12.500,00 € verringert.

 

Im Produkt 36.7.8 Sonstige Einrichtungen werden die Planungskosten Außengebiet „Allerlüd“ um 52.000,00 € verringert.

 

Die Investitionen „Allerlüd“ werden um 7.500,00 € verringert.

 

Im Produkt 54.5.1 Straßenreinigung und Winterdienst werden die Aufwendungen für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens um 5.000,00 € verringert.

 

Im Produkt 54.5.2 Straßenbeleuchtung werden die Strombezugskosten um 10.000,00 € verringert.

Im Produkt 54.6.1 Öffentliche Parkplätze werden die Aufwendungen für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens um 5.000,00 € verringert.

 

Die Gesamtsummen in der Haushaltssatzung (Stand: 27.01.2015) ändern sich dadurch wie folgt:

 

Unter 1.2 „Ordentliche Aufwendungen“ verringert sich der Gesamtbetrag von 14.936.300,00 € auf 14.800.300,00 €. Das Defizit verringert sich von 3.252.200,00 € auf 3.116.200,00 €.

 

Unter 2.4 „Auszahlungen für Investitionstätigkeit“ verringert sich der Gesamtbetrag von 370.000,00 € auf 350.000,00 €. Der Saldo aus Investitionstätigkeit beläuft sich dann auf 20.000,00 €.

 

Somit wurde nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2015

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 3. März 2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

1.            im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

1.1. der ordentlichen Erträge auf                                                  11.684.100,00 €

1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf                                   14.800.300,00 €

            Ordentliches Ergebnis (Defizit)                                                       3.116.200,00 €

 

1.3. der außerordentlichen Erträge                                                     50.000,00 €

1.4. der außerordentlichen Aufwendungen                                                0,00 €

 

2.            im Finanzhaushalt

      mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit    11.120.700,00 €

2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit   13.883.600,00 €

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                                  - 2.762.900,00 €

 

2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                370.000,00 €

2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                               350.000,00 €

Saldo aus Investitionstätigkeit                                                              20.000,00 €

 

2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                      0,00 €

2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                         154.800,00 €

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.301.000,00 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

1.1.   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)      420 v. H.

1.2.   für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      420 v. H.

 

2.   Gewerbesteuer                                                                                                     420 v. H.

 

 

Lüchow (Wendland), __________________

Stadt Lüchow (Wendland)

Der Stadtdirektor

 

 

(Schwedland)