Sitzung: 03.03.2015 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan (Stand: 27.01.2015) mit seinen Bestandteilen und Anlagen für das
Haushaltsjahr 2015 mit folgenden Änderungen:
Im
Produkt 28.1.1 Heimatpflege und Kultur werden die KSL-Kosten um 7.000,00 €
verringert.
Im
Produkt 57.3.1 Marktwesen werden die Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen um
5.000,00 €, die Bewirtschaftungskosten um 2.000,00 € und die KSL-Kosten um
3.000,00 € verringert.
Im
Produkt 57.1.2 Wirtschaftsförderung werden die Aufwendungen für die Veranstaltung
„Shopping-Nacht“ um 1.000,00 € verringert, die Aufwendungen für die
Veranstaltungen am Amtsturm in Höhe von 5.000,00 € werden komplett gestrichen,
beim „Allgemeinen Stadtmarketing“ werden die Aufwendungen um 7.500,00 €
verringert, bei der Initiative Spielräume werden die Aufwendungen in Höhe von
2.500,00 € verringert, die Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung werden
komplett gestrichen ebenso die Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe von
6.000,00 € und die Geschäftsaufwendungen werden um 1.000,00 € verringert.
Im
Produkt 11.1.2 Öffentlichkeitsarbeit werden die Geschäftsaufwendungen um
3.000,00 € verringert.
Im
Produkt 36.6.2 Jugend-/Familieneinrichtungen werden die Planungskosten
Spielplätze um 12.000,00 € und der Unterhaltungsaufwand für Spielplätze um
7.000,00 € verringert.
Die
Investition „Spielraum“ wird um 12.500,00 € verringert.
Im
Produkt 36.7.8 Sonstige Einrichtungen werden die Planungskosten Außengebiet
„Allerlüd“ um 52.000,00 € verringert.
Die
Investitionen „Allerlüd“ werden um 7.500,00 € verringert.
Im
Produkt 54.5.1 Straßenreinigung und Winterdienst werden die Aufwendungen für
die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens um 5.000,00 €
verringert.
Im
Produkt 54.5.2 Straßenbeleuchtung werden die Strombezugskosten um 10.000,00 €
verringert.
Im
Produkt 54.6.1 Öffentliche Parkplätze werden die Aufwendungen für die
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens um 5.000,00 € verringert.
Die
Gesamtsummen in der Haushaltssatzung (Stand: 27.01.2015) ändern sich dadurch
wie folgt:
Unter
1.2 „Ordentliche Aufwendungen“ verringert sich der Gesamtbetrag von
14.936.300,00 € auf 14.800.300,00 €. Das Defizit verringert sich von
3.252.200,00 € auf 3.116.200,00 €.
Unter
2.4 „Auszahlungen für Investitionstätigkeit“ verringert sich der Gesamtbetrag
von 370.000,00 € auf 350.000,00 €. Der Saldo aus Investitionstätigkeit beläuft
sich dann auf 20.000,00 €.
Somit
wurde nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner
Sitzung am 3. März 2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1. der ordentlichen Erträge auf 11.684.100,00
€
1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 14.800.300,00
€
Ordentliches Ergebnis (Defizit) 3.116.200,00 €
1.3. der außerordentlichen Erträge 50.000,00 €
1.4. der außerordentlichen Aufwendungen 0,00 €
2.
im Finanzhaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.120.700,00 €
2.2. der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit 13.883.600,00
€
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit - 2.762.900,00
€
2.3. der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 370.000,00 €
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 350.000,00 €
Saldo aus Investitionstätigkeit 20.000,00 €
2.5. der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 0,00 €
2.6. der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit
154.800,00 €
§ 2
Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu
dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.301.000,00 €
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze)
für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer
A) 420 v. H.
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H.
2. Gewerbesteuer 420 v. H.
Lüchow (Wendland),
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Stadt Lüchow (Wendland)
Der Stadtdirektor
(Schwedland)