Sitzung: 21.04.2015 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt nachfolgende Resolution:
„Im
Landkreis Lüchow-Dannenberg besteht seit dem Sommer 2012 ein sehr erfolgreiches
Projekt „Schulsozialarbeit an Grundschulen“. Ursprünglich möglich geworden
durch eine finanzielle Beteiligung des Bundes (Bildungs- und Teilhabepaket),
haben die Kommunen Lüchow (Wendland) und Elbtalaue bereits aus eigener Kraft
eine Verlängerung des Projektes finanziell abgesichert.
Laut
Nds. Schulgesetz § 112 hat das Land die sozialpädagogische Betreuung von
Schulen auf eigene Kosten sicherzustellen. Kommunen, die Schulsozialarbeit aus
eigenen Mitteln unterstützen, dürfen gegenüber anderen Kommunen nicht
benachteiligt werden (vgl. RD 089/2014 des Niedersächsischen Städte und
Gemeindebundes).
Aus
Sicht aller Beteiligten ist eine dauerhafte Sicherstellung der
Schulsozialarbeit an den Grundschulen anzustreben. Dabei kann nicht sein, dass
die Kommunen als Schulträger die alleinige finanzielle Last tragen.
Bereits
jetzt sind positive Auswirkungen des Projektes an vielen Stellen in Landkreis
und Samtgemeinden spürbar. So können z.B. Jugendhilfemaßnahmen eher beginnen,
weil die Schwierigkeiten der Familien von SozialarbeiterInnen erkannt und
gemeinsam mit den Familien bearbeitet werden. Auf diese Weise kann eine
Zusammenarbeit mit dem ASD häufiger auf freiwilliger, kooperativer Basis
beginnen und damit oft auch mit geringeren Mitteln. Leider gibt es keine
gesicherten Zahlen dazu, wie viele Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen so
bereits umgangen werden konnten.
Auch
das „Forum mobile Familienbildung“ – eine Einrichtung der Diakonie für mobile
Elternbildung - profitiert spürbar vom Einsatz der Schulsozialarbeit: seit die
SozialarbeiterInnen an den Schulen Fuß gefasst haben, finden regelmäßig Kurse
zur Stärkung der Erziehungskompetenz und Thematische Elternabende in den
Grundschulen in Kooperation mit dem Forum statt.
Nicht
zuletzt werden die Schulen spürbar entlastet, da Sozialarbeit auch Lehrkräften
beratend zur Seite steht und z. B. Prozesse für den Einsatz von
Integrationshilfen oder anderen individuellen Fördermaßnahmen beratend
begleitet. Auch werden von der Schulsozialarbeit integrative, präventive
Maßnahmen wie etwa ein langfristiges Projekt zur Ausbildung und Etablierung von
Streitschlichtern an den Grundschulen oder Sozialtraining in den ersten Klassen
umgesetzt. Diese Maßnahmen tragen spürbar zur Prävention bei und verringern den
Einsatz schulorganisatorischer Maßnahmen wie Klassenkonferenzen, Versetzungen
in Parallelklassen oder gar zeitweisen Schulausschlüssen. Auch im Bereich der
Ganztagsschule unterstützen SchulsozialarbeiterInnen durch eigene Angebote oder
die Koordination des Ganztagsangebotes mit Kooperationspartnern.
Der
präventive Nutzen der Sozialarbeit an den Grundschulen steht für die
beteiligten Kommunen und den Landkreis außer Frage. Eine dauerhafte finanzielle
Sicherung der Arbeit mit Unterstützung des Landes hat daher einen hohen
Stellenwert für die Samtgemeinden Lüchow (Wendland) und Elbtalaue.
Bislang
entstand der Eindruck, dass auf Landesebene keine Einigung über die finanzielle
Zuständigkeit erlangt werden konnte. Sozialarbeit kann sowohl dem Bereich
„Soziales“ als auch dem Bereich „Bildung“ fachlich zugerechnet werden – und
ihre positiven, präventiven Wirkungen zeigen sich tatsächlich gleichmäßig in
beiden Bereichen, da diese im Leben der Zielgruppen nicht zu trennen sind.
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) fordert, dass beide Ministerien sich
gemeinsam mit den Kommunen als Schulträger für eine dauerhaft gesicherte Finanzierung
der Schulsozialarbeit an den Grundschulen stark machen.“