Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt nachfolgende Resolution:

 

 

„Im Landkreis Lüchow-Dannenberg besteht seit dem Sommer 2012 ein sehr erfolgreiches Projekt „Schulsozialarbeit an Grundschulen“. Ursprünglich möglich geworden durch eine finanzielle Beteiligung des Bundes (Bildungs- und Teilhabepaket), haben die Kommunen Lüchow (Wendland) und Elbtalaue bereits aus eigener Kraft eine Verlängerung des Projektes finanziell abgesichert.

 

Laut Nds. Schulgesetz § 112 hat das Land die sozialpädagogische Betreuung von Schulen auf eigene Kosten sicherzustellen. Kommunen, die Schulsozialarbeit aus eigenen Mitteln unterstützen, dürfen gegenüber anderen Kommunen nicht benachteiligt werden (vgl. RD 089/2014 des Niedersächsischen Städte und Gemeindebundes).

Aus Sicht aller Beteiligten ist eine dauerhafte Sicherstellung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen anzustreben. Dabei kann nicht sein, dass die Kommunen als Schulträger die alleinige finanzielle Last tragen.

 

Bereits jetzt sind positive Auswirkungen des Projektes an vielen Stellen in Landkreis und Samtgemeinden spürbar. So können z.B. Jugendhilfemaßnahmen eher beginnen, weil die Schwierigkeiten der Familien von SozialarbeiterInnen erkannt und gemeinsam mit den Familien bearbeitet werden. Auf diese Weise kann eine Zusammenarbeit mit dem ASD häufiger auf freiwilliger, kooperativer Basis beginnen und damit oft auch mit geringeren Mitteln. Leider gibt es keine gesicherten Zahlen dazu, wie viele Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen so bereits umgangen werden konnten.

Auch das „Forum mobile Familienbildung“ – eine Einrichtung der Diakonie für mobile Elternbildung - profitiert spürbar vom Einsatz der Schulsozialarbeit: seit die SozialarbeiterInnen an den Schulen Fuß gefasst haben, finden regelmäßig Kurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz und Thematische Elternabende in den Grundschulen in Kooperation mit dem Forum statt.

 

Nicht zuletzt werden die Schulen spürbar entlastet, da Sozialarbeit auch Lehrkräften beratend zur Seite steht und z. B. Prozesse für den Einsatz von Integrationshilfen oder anderen individuellen Fördermaßnahmen beratend begleitet. Auch werden von der Schulsozialarbeit integrative, präventive Maßnahmen wie etwa ein langfristiges Projekt zur Ausbildung und Etablierung von Streitschlichtern an den Grundschulen oder Sozialtraining in den ersten Klassen umgesetzt. Diese Maßnahmen tragen spürbar zur Prävention bei und verringern den Einsatz schulorganisatorischer Maßnahmen wie Klassenkonferenzen, Versetzungen in Parallelklassen oder gar zeitweisen Schulausschlüssen. Auch im Bereich der Ganztagsschule unterstützen SchulsozialarbeiterInnen durch eigene Angebote oder die Koordination des Ganztagsangebotes mit Kooperationspartnern.

 

Der präventive Nutzen der Sozialarbeit an den Grundschulen steht für die beteiligten Kommunen und den Landkreis außer Frage. Eine dauerhafte finanzielle Sicherung der Arbeit mit Unterstützung des Landes hat daher einen hohen Stellenwert für die Samtgemeinden Lüchow (Wendland) und Elbtalaue.

Bislang entstand der Eindruck, dass auf Landesebene keine Einigung über die finanzielle Zuständigkeit erlangt werden konnte. Sozialarbeit kann sowohl dem Bereich „Soziales“ als auch dem Bereich „Bildung“ fachlich zugerechnet werden – und ihre positiven, präventiven Wirkungen zeigen sich tatsächlich gleichmäßig in beiden Bereichen, da diese im Leben der Zielgruppen nicht zu trennen sind.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) fordert, dass beide Ministerien sich gemeinsam mit den Kommunen als Schulträger für eine dauerhaft gesicherte Finanzierung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen stark machen.“