Sitzung: 04.06.2015 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 029/2015 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
beschließt, die Vertreter/innen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in der
Gesellschafterversammlung der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) werden
angewiesen, in der nächsten Sitzung der Gesellschafterversammlung folgenden
Beschluss zu fassen:
2.
Die
Geschäftsführer Herr Ulrich Appels und Frau Sabine Schöning werden zu
Liquidatoren gemäß § 66 Absatz 1 GmbHG bestellt. Weiter stellt der Landkreis eine
Begleitung der Liquidation durch die Stabsstelle 02 (Frau Marceaux) zur
Verfügung.
3.
Neben
den Aufgaben der Liquidation gemäß § 70 GmbHG nehmen die Liquidatoren auch die
Aufgaben der touristischen Vermarktung im Rahmen der finanziellen und
personellen Möglichkeiten der EWT GmbH bis zum 31.12.2015 wahr.
4.
Die
Bücher und Schriften der Gesellschaft werden nach Beendigung der Liquidation
durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg verwahrt.
Die von der Samtgemeinde entsandten Vertreter/innen sind gemäß § 138 Absatz 1 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes an diese Weisung des Samtgemeinderates gebunden.