Sitzung: 07.07.2015 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 030/2015 SG/1
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Beschluss des Rates aus
seiner Sitzung vom 4. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 8. mit einem Zusatz zu
ergänzen und Folgendes zu beschließen:
Sollten
sich nach Prüfung der Jahresrechnungen bis zum Haushaltsjahr 2015 einschließlich
derart gravierende Änderungen bei den vom Landkreis verwendeten Zahlen zur
Ermittlung der Tilgungsraten ergeben, dass eine vollständige Tilgung der von
den Alt-Samtgemeinden übernommenen Kassenkredite noch nicht eingetreten ist,
sind die Restbeträge als zusätzliche Samtgemeindeumlage zu entrichten.