Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Beschluss des Rates aus seiner Sitzung vom 4. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 8. mit einem Zusatz zu ergänzen und Folgendes zu beschließen:

 

Sollten sich nach Prüfung der Jahresrechnungen bis zum Haushaltsjahr 2015 einschließlich derart gravierende Änderungen bei den vom Landkreis verwendeten Zahlen zur Ermittlung der Tilgungsraten ergeben, dass eine vollständige Tilgung der von den Alt-Samtgemeinden übernommenen Kassenkredite noch nicht eingetreten ist, sind die Restbeträge als zusätzliche Samtgemeindeumlage zu entrichten.