Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 10, Enthaltungen: 3

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, das Mehrfamilienhaus Tarmitzer Straße 21 - 22 wird zum Kauf angeboten. Das Mindestgebot soll 150.000,00 € betragen. Ausschlaggebend für den Zuschlag ist allein der Kaufpreis.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

10

Enthaltungen:

3

Somit ist dieser Beschlussvorschlag abgelehnt.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, das Mehrfamilienhaus Tarmitzer Straße 21 - 22 wird veräußert. Ausschlaggebend für den Zuschlag soll nicht allein das höchste Gebot sein.

Der Kaufpreis wird mit 75 % gewertet.

Kann der Bieter Gemeinnützigkeit nachweisen, erhält er einen Bonus von 25 % auf den gebotenen Kaufpreis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

9

Enthaltungen:

3

Auch dieser Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt.

 

Demnach lässt Herr Liebhaber über die Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, das Mehrfamilienhaus Tarmitzer Straße 21 - 22 wird veräußert. Das Mindestgebot soll 150.000,00 € betragen. Ausschlaggebend für den Zuschlag ist allein der Kaufpreis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

11

Enthaltungen:

6

 

Auch dieser Beschlussvorschlag ist abgelehnt.