Sitzung: 01.10.2015 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 10, Enthaltung: 3
Vorlage: 071/2015 ST
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, das Mehrfamilienhaus Tarmitzer Straße 21 - 22 wird zum Kauf angeboten. Das Mindestgebot soll 150.000,00 € betragen. Ausschlaggebend für den Zuschlag ist allein der Kaufpreis.
Abstimmungsergebnis:
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Somit ist dieser Beschlussvorschlag abgelehnt.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, das Mehrfamilienhaus Tarmitzer Straße 21 - 22 wird veräußert. Ausschlaggebend für den Zuschlag soll nicht allein das höchste Gebot sein.
Der Kaufpreis wird mit 75 % gewertet.
Kann der Bieter Gemeinnützigkeit nachweisen, erhält er einen Bonus von 25 % auf den gebotenen Kaufpreis
Abstimmungsergebnis:
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Auch dieser Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt.
Demnach lässt Herr Liebhaber über die Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses abstimmen.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, das Mehrfamilienhaus Tarmitzer Straße 21 - 22 wird veräußert. Das Mindestgebot soll 150.000,00 € betragen. Ausschlaggebend für den Zuschlag ist allein der Kaufpreis
Abstimmungsergebnis:
Auch dieser
Beschlussvorschlag ist abgelehnt. |