Sitzung: 04.02.2016 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 007/2016 ST
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güstneitz“
mit dem Ziel, die Baugrenze im Bereich des Bestandsgebäudes nach Osten in
Richtung Kreisstraße 8 zu verschieben. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Güstneitz“ umfasst das Flurstück 113/4, Flur 1, Gemarkung
Seerau in der Lucie, teilweise.