Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  er erkennt den Bedarf eines reinen Krippenangebotes in Wustrow (Wendland) an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-)Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung bereit, dass mind. 12 Kinder verbindlich für den Besuch der Krippengruppe im ev.-luth. Kindergarten in Wustrow (Wendland) angemeldet sind und

 

b)                 das Defizit der Krippengruppe ist gemeinsam durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß gültiger Jugendhilfevereinbarung der entsprechende Kostenanteil durch die Samtgemeinde übernommen.