Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der für den Bau oder die Erweiterung eines Feuerwehrgerätehauses notwendige Grunderwerb wird zukünftig grundsätzlich durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum jeweiligen Bodenrichtwert vorgenommen.

Ein rückwirkender Ausgleich bisheriger Käufe bzw. Bauten erfolgt nicht.

Sollte eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde ein Grundstück kostenlos zur Verfügung stellen, erhält sie nach Wegfall der Nutzung für Feuerwehrzwecke dieses Grundstück kostenlos inklusive der Aufbauten zurück. Die Rückübertragung ist grundbuchlich abzusichern. Alternativ kann die Nutzung durch die Samtgemeinde grundbuchlich gesichert werden. Die Gemeinde bliebe dann Eigentümerin.