Sitzung: 03.11.2016 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt
gemäß § 74 Absatz 2 Satz 2 NKomVG für die Dauer der
Wahlperiode die Anzahl der Beigeordneten um zwei auf acht zu erhöhen.