Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Entscheidung über die Annahme für Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen nach § 25 a Absatz 2 GemHKVO mit einem Wert von über 100,00 € bis zu 2.000,00 € auf den Samtgemeindeausschuss zu übertragen.