Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, das Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße 52 von Predöhl bis zur Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße 47 abzustufen.

 

Mit den Gemeinden Lübbow und Lemgow sind entsprechende Umstufungsvereinbarungen abzuschließen.

 

Die Gemeinden erhalten eine Entschädigung von 3,00 € pro lfd. Meter.