Sitzung: 23.08.2017 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 045/2017 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
folgender 1.
Nachtraghaushaltssatzung sowie dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2017 (Stand: 23.08.2017) mit seinen Bestandteilen und Anlagen
zuzustimmen:
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) für das Haushaltsjahr 2017
§ 1
Mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan werden
§ 1 a
Der
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 für den Eigenbetrieb
„Kommunal-Service Lüchow“ wird im Erfolgsplan und im Vermögensplan nicht
verändert.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der
bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.504.300,00 Euro nicht verändert.
§ 2 a
Der Gesamtbetrag
der Kredite für Investitionen wird für 2017 für den Eigenbetrieb
„Kommunal-Service Lüchow“ nicht geändert.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 3 a
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“
wird nicht verändert.
§ 4
Der bisherige
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
bleibt unverändert bei 5.637.600,00 €.
§ 4 a
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite wird für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ nicht
verändert.
§ 5
Der Hebesatz für
die Samtgemeindeumlage bleibt ebenfalls unverändert bei 44 v. H. der
Steuerkraftmesszahl.