Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

folgender 1. Nachtraghaushaltssatzung sowie dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 (Stand: 23.08.2017) mit seinen Bestandteilen und Anlagen zuzustimmen:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2017

 

§ 1

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

§ 1 a

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird im Erfolgsplan und im Vermögensplan nicht verändert.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.504.300,00 Euro nicht verändert.

 

§ 2 a

 

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird für 2017 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ nicht geändert.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 a

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird nicht verändert.

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt unverändert bei 5.637.600,00 €.

 

§ 4 a

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ nicht verändert.

 

§ 5

 

Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage bleibt ebenfalls unverändert bei 44 v. H. der Steuerkraftmesszahl.