Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  er erkennt den Bedarf eines weiteren Krippenangebotes in Lüchow (Wendland) an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-) Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung an, dass mindestens zehn Kinder verbindlich für den Besuch der Krippengruppe in der Ev.-luth. Kindertagesstätte in Lüchow (Wendland) angemeldet sind und

 

b)                  das Defizit der Krippengruppe ist gemeinsam durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß gültiger Jugendhilfevereinbarung der entsprechende Kostenanteil durch die Samtgemeinde übernommen (max. 25 %).