Sitzung: 04.04.2018 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 019/2018 ST
Die
Instandsetzung der Pflastersteine Wallstraße wird auf Antrag von Herrn Dr.
Nemetschek zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
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Der Antrag von
Herrn Dr. Nemetschek ist somit abgelehnt.
Herr Liebhaber
lässt im nächsten Schritt über den Punkt a) der Fahrbahninstandsetzungen –
Unterhaltung abstimmen.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, in 2018 folgende Maßnahmen durchzuführen:
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Instandsetzung
Pflastersteine Wallstraße (19.000,00 €)
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Instandsetzung
Decke Dömitzer Straße (34.300,00 €)
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Instandsetzung
Decke Schweriner Straße (79.000,00 €)
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Durchlass
Kolborn (12.000,00 €)
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Seitenraum
Künsche (4.000,00 €)
Abstimmungsergebnis:
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Über die
investiven Maßnahmen an Gehwegen unter Punkt b), welche sich als unstrittig
dargestellt haben, führt Herr Liebhaber anschließend die nächste Abstimmung
durch.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, in 2018 folgende Maßnahmen durchzuführen:
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Amtsfreiheit
mit AVACON nur Material (8.000,00 €)
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Erneuerung
Schweriner Straße Nordseite (20.000,00 €)
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Erneuerung
Stettiner Straße Westseite (42.000,00 €)
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Erneuerung
Tarmitzer Straße Südseite (21.000,00 €; Bedingung: Anlieger zahlen ihre
Flächen)
Abstimmungsergebnis:
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Im Anschluss wird
über Punkt c) die investiven Maßnahmen an Wirtschaftswegen mit einer Ergänzung
bezüglich der Einmündung des Wirtschaftswegs Tarmitz abgestimmt.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, in 2018 folgende Maßnahmen durchzuführen:
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Teilstück
(Betonstraße Saaße-Banneick) (80.000,00 €)
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Einmündung
neuer Wirtschaftsweg Tarmitz (24.500,00 €)
à Hierzu ist nochmals ein Gespräch mit der Firma Brünger zu führen; bis
dahin wird die Summe in Höhe von 24.500,00 € mit einem Sperrvermerk laut Antrag
von Herrn T. Petersen versehen.
Abstimmungsergebnis:
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Als letztes wird
über den Antrag von Herrn von Blottnitz abgestimmt, dass für die Lindenallee in
Grabow weitere Untersuchungen durch einen anderen Baumkontrolleur angestellt
werden und die Situation anschließend erneut beurteilt werde.