Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschießt, die der Sitzungsvorlage Nr. 058/2018 SG vom 12.10.2018 im Entwurf vorliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit folgender Änderung zu erlassen:

 

Für die Funktionsträger/innen unter § 1 Absatz 2 Buchstaben o), p), q) wird die monatliche Aufwandsentschädigung auf 33,00 € festgesetzt.