Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Obdachlosenunterkunft soll von Bösel nach Tarmitz verlegt werden. Hierfür wird eine Teilfläche aus dem Flurstück 121/4, Flur 3, Gemarkung Tarmitz, von der Stadt Lüchow (Wendland) erworben. Der Kaufpreis soll maximal 10,00 €/m² betragen. Der Grundstückskauf wird erst vollzogen, wenn der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) das Gesamtkonzept beschlossen hat.