Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a)                  Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 75 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 4 und 5 NKomVG fest, dass die Mitgliedschaft als Grundmandat der AfD-Fraktion im

 

- Samtgemeindeausschuss,

- Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung sowie

- Betriebsausschuss des „Kommunal-Service Lüchow“ 

 

durch Auflösung der Fraktion beendet ist.

 

b)                  Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 9 in Verbindung mit Absatz 5 NKomVG fest, dass in folgenden Ausschüssen für die AfD-Fraktion durch Auflösung der Fraktion ihre Mitgliedschaft endet und die Soli-Fraktion statt bisher als Grundmandate nunmehr stimmberechtigtes Mitglied ist:

 

- Schul-, Jugend und Sozialausschuss

- Bau- und Verkehrsausschuss

- Brandschutzausschuss

 

Die weitere bisherige personelle Besetzung bleibt unverändert.

 

c)                   Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 6 in Verbindung mit Absatz 5 NKomVG fest, dass in der Verbandsversammlung des Wasser-Verbandes-Wendland (WVW) für die AfD-Fraktion durch Auflösung der Fraktion ihre Mitgliedschaft endet und die Gruppe UWG/Grüne/BL folgende weitere Person benennt:

 

Dr. Günther Nemetschek

 

Die weitere bisherige personelle Besetzung bleibt unverändert.

 

d)            Herr Rudi Glesemann wird gemäß § 71 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 5 NKomVG beratendes Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).