Sitzung: 08.11.2018 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 069/2018 SG
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
a)
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 75 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 4
und 5 NKomVG fest, dass die Mitgliedschaft als Grundmandat der AfD-Fraktion im
- Samtgemeindeausschuss,
- Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung
sowie
- Betriebsausschuss des „Kommunal-Service Lüchow“
durch Auflösung der Fraktion beendet ist.
b)
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 9 in Verbindung mit Absatz 5 NKomVG
fest, dass in folgenden Ausschüssen für die AfD-Fraktion durch Auflösung der
Fraktion ihre Mitgliedschaft endet und die Soli-Fraktion statt bisher als
Grundmandate nunmehr stimmberechtigtes Mitglied ist:
- Schul-, Jugend und Sozialausschuss
- Bau- und Verkehrsausschuss
- Brandschutzausschuss
Die weitere bisherige personelle Besetzung bleibt
unverändert.
c)
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 6 in Verbindung mit Absatz 5 NKomVG fest,
dass in der Verbandsversammlung des Wasser-Verbandes-Wendland (WVW) für die
AfD-Fraktion durch Auflösung der Fraktion ihre Mitgliedschaft endet und die
Gruppe UWG/Grüne/BL folgende weitere Person benennt:
Dr. Günther Nemetschek
Die weitere bisherige personelle Besetzung bleibt
unverändert.
d) Herr
Rudi Glesemann wird gemäß § 71 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 5 NKomVG
beratendes Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland).