Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: -, Enthaltungen: -

Der Rat der Stadt Lüchow/W. beschließt gemäß § 130 Absatz 2 Satz 1 BauGB die Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung des Gehweges/einseitig auf der Ostseite in der Seerauer Straße im Wege der Abschnittsbildung abzurechnen.

 

Der Abschnitt für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge wird folgendermaßen gebildet:

 

1.         Als nördliche Grenze: Konsul-Wester-Straße

 

2.         Als südliche Grenze: Roland-Brandin-Straße