Sitzung: 21.11.2005 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: -, Enthaltungen: -
Vorlage: 658/13
Der Rat der Stadt Lüchow/W. beschließt gemäß § 130
Absatz 2 Satz 1 BauGB die Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung
des Gehweges/einseitig auf der Ostseite in der Seerauer Straße im Wege der Abschnittsbildung
abzurechnen.
Der Abschnitt für die Abrechnung der
Erschließungsbeiträge wird folgendermaßen gebildet:
1. Als
nördliche Grenze: Konsul-Wester-Straße
2. Als
südliche Grenze: Roland-Brandin-Straße