Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für den Bereich der Innenstadt von Lüchow (Wendland) (Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung) ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2 anzuregen.