Sitzung: 16.05.2019 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 044/2019 ST
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für den Bereich der Innenstadt von Lüchow (Wendland) (Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung) ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2 anzuregen.