Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss für Jugend und Soziales  beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die vorliegende Zweckvereinbarung nach § 5 NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Die kommunale Zweckvereinbarung dient der Bereitstellung von Räumlichkeiten einer Krippen- und einer Elementargruppe entsprechend der festgestellten Bedarfe.