Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

 

a)                  die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

Produkt

Bezeichnung

11.1.8

Immobilienmanagement

               12.316,44

51.1.1

Bauleitplanung

10.077,09

61.1.1

Steuern, allg. Zuweisungen

2.327.577,25

 

b)                  die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte investive Bereiche über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

Immobilienmanagement

Sanierung Amtsturm                                                                    292.386,15 €

Heizungsanlage Tarmitzer Straße                                                            10.509,54 €

Erwerb Inventar Hotel „Ratskeller“                                          13.252,39 €

Darlehen Hotel „Ratskeller“                                                        22.168,84 €

 

Park- und Grünanlagen

Umgestaltung Amtsgarten                                                                        140.882,67 €

 

Jugend-/ Familieneinrichtungen

Erwerb Spielgeräte                                                                                           5.079,63 €

 

 

c)                   den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 festzustellen,

 

d)                  die Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2014 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

e)                  den für 2014 ausgewiesenen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis über 919.479,13 € durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Über-schüssen des ordentlichen Ergebnisses zu decken,

 

f)             mit dem für 2014 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von 32.909,60 € den Verlustvortrag aus dem außerordentlichen Ergebnis auszugleichen, sowie

 

g)                  dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.