Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

 

11.1.1

Gemeindeorgane

131,53

11.1.2

Öffentlichkeitsarbeit

0,00

11.1.8

Immobilienmanagement

1.176.753,06

12.6.1

Brandschutz

11.810,12

27.2.1

Bücherei

351,30

31.5.6

Andere soziale Einrichtungen

0,00

36.6.1

Offene Jugendarbeit

8.288,47

54.1.1

Straßen und Wege

33.300,71

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen

 

 

73.600,00

 

Personal

369.205,60

 

                                                                                                            

b)            die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

 

 

11.1.5

Einrichtungen für die gesamte Verwaltung

 

 

 

155.004,58

11.1.8

Immobilienmanagement

 

1.603,28

12.6.1

Brandschutz

 

48.138,69

21.1.1

Grundschulen

 

1.564.446,86

36.5.1

Kindertagesstätten

 

11.943,95

 

c)                   die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für die im Sachverhalt aufgeführten Investitionen in Höhe von insgesamt 161.930,24 € außer- bzw. überplanmäßig zur Verfügung zu stellen,

 

d)                  den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 festzustellen,

 

e)            die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2014 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen und

 

f)                   mit dem für 2014 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 7.131.098,09 € und dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.211,66 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

3

 

Herr Schwedland verlässt den Sitzungstisch.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

g)                  dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.