Sitzung: 27.11.2019 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26/25, Nein: 0/0, Enthaltungen: 3/3
Vorlage: 077/2019 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
|
€ |
11.1.1 |
Gemeindeorgane |
131,53 |
11.1.2 |
Öffentlichkeitsarbeit |
0,00 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
1.176.753,06 |
12.6.1 |
Brandschutz |
11.810,12 |
27.2.1 |
Bücherei |
351,30 |
31.5.6 |
Andere
soziale Einrichtungen |
0,00 |
36.6.1 |
Offene
Jugendarbeit |
8.288,47 |
54.1.1 |
Straßen und
Wege |
33.300,71 |
61.1.1 |
Allgemeine
Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen |
73.600,00 |
|
Personal |
369.205,60 |
b)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
|
€ |
|
|||
11.1.5 |
Einrichtungen
für die gesamte Verwaltung |
|
155.004,58 |
||||
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
|
1.603,28 |
||||
12.6.1 |
Brandschutz |
|
48.138,69 |
||||
21.1.1 |
Grundschulen |
|
1.564.446,86 |
||||
36.5.1 |
Kindertagesstätten |
|
11.943,95 |
||||
c)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für die im Sachverhalt aufgeführten
Investitionen in Höhe von insgesamt 161.930,24 € außer- bzw. überplanmäßig zur
Verfügung zu stellen,
d)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2014 festzustellen,
e)
die
Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2014 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen und
f)
mit dem
für 2014 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über
7.131.098,09 € und dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.211,66 € den
Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern.
Abstimmungsergebnis:
|
Herr Schwedland
verlässt den Sitzungstisch.
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
g)
dem
Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2014
Entlastung zu erteilen.